eVB-Nummer

Elektronische Versicherungsbestätigung

Disclaimer: Die nachfolgenden Inhalte dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine individuelle Beratung im rechtlichen, steuerlichen oder versicherungstechnischen Sinne dar. Entsprechend sollten auf ihrer Basis keine konkrete Entscheidungen – insbesondere zum Abschluss, zur Änderung oder Kündigung von Versicherungsverträgen – getroffen werden. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) begleitet nahezu jeden Zulassungsvorgang. Sie ist der digitale Nachweis einer Kfz-Versicherung gegenüber der Zulassungsstelle, dass für ein Fahrzeug ein Kfz-Haftpflichtschutz vorgesehen ist. Damit ist die eVB-Nummer die zentrale Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen erhält. Ohne eine gültige eVB-Nummer kann demnach keine Zulassung erfolgen.

Im nachfolgenden Beitrag gehen wir darauf ein, was die eVB-Nummer ist, wann sie benötigen wird und wo du sie beantragen kannst. Auch erläutern wir dir, welcher Versicherungsschutz mit der eVB besteht und ob bei einem Versicherungswechsel eine neue eVB-Nummer erforderlich wird.

Was ist die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung deiner Kfz-Versicherung. Sie dient als Nachweis gegenüber der Zulassungsstelle, dass für ein Fahrzeug mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Ohne diesen Nachweis darf in Deutschland kein Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen werden. Die frühere Papier-Karte (sog. Doppelkarte) wurde durch das digitale Verfahren abgelöst – heute wird der Nachweis in Form einer kurzen, alphanumerischen Zeichenfolge erbracht, eben der eVB-Nummer.

Aus technischer Sicht ist die eVB-Nummer ein Schlüssel zu einem Datensatz, den der Versicherer elektronisch bei der Zulassungsbehörde hinterlegt. Unter dieser Nummer sind unter anderem der gewählte Versicherer, der geplante Versicherungsbeginn sowie Angaben zum Halter gespeichert. Die Zulassungsstelle prüft bei der Anmeldung, ob die eVB-Nummer gültig ist und mit den übermittelten Daten übereinstimmt. Hierdurch lässt sich schnell und zuverlässig sicherstellen, dass für jedes zugelassene Fahrzeug ein Haftpflichtschutz besteht.

Für welche Fahrzeuge wird die eVB-Nummer benötigt?

Eine eVB-Nummer wird grundsätzlich für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge benötigt, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden sollen. Hierzu zählen insbesondere Pkw, Motorräder, Lkw, Wohnmobile und viele Anhänger. Also immer dann, wenn ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet, umgemeldet oder nach einer Stilllegung wieder in Betrieb genommen wird, ist eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich. Ohne eine eVB-Nummer kann die Zulassung nicht vorgenommen und auch kein amtliches Kennzeichen zugeteilt werden.

Eine Ausnahme stellen also Fahrzeuge dar, die nur ein Versicherungskennzeichen benötigen wie etwa Mofas, Kleinkrafträder oder bestimmte E-Scooter. Diese werden nicht über die Zulassungsstelle zugelassen, sondern erhalten ein eigenes, jährlich wechselndes Kennzeichen direkt über den Versicherer. Hier reicht der Abschluss der entsprechenden Versicherung, eine eVB-Nummer ist dafür nicht vorgesehen. Als Faustregel gilt also: Sobald ein Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen über die Zulassungsstelle erhält, wird eine eVB-Nummer benötigt; bei reinen Versicherungskennzeichen ist sie in der Regel nicht erforderlich.

Wo kann ich die eVB beantragen?

Die eVB-Nummer erhältst du direkt bei der Kfz-Versicherung, bei der dein späterer Vertrag geführt werden soll. Das kann ein bereits bestehender Kfz-Versicherer sein, bei dem du schon Kunde bist, oder ein neuer Anbieter, den du über einen Vergleich ausgewählt hast. In beiden Fällen ist die eVB sozusagen der erste Schritt in Richtung Versicherungsvertrag: Der Versicherer legt einen Datensatz an und stellt auf dieser Basis die elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle aus.

Beantragen kannst du die eVB-Nummer auf mehreren Wegen. Viele Versicherer bieten heute einen Online-Antrag über ihre Website oder das Kundenportal an, bei dem du die notwendigen Daten eingeben kannst und die eVB meist innerhalb weniger Minuten per SMS, E-Mail oder über das Portal erhältst.

Was wird benötigt, um die eVB-Nummer zu beantragen?

Um eine eVB-Nummer zu erhalten, benötigt der Versicherer sowohl Angaben zum Halter als auch zum Fahrzeug. Dazu gehören in der Regel Name, Anschrift und Geburtsdatum der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, sowie Informationen dazu, ob Halter und Versicherungsnehmer identisch sind. Zusätzlich wird abgefragt, ob es sich um eine Neu- oder Wiederzulassung handelt und welche Art von Kennzeichen gewünscht wird (z. B. Standardkennzeichen, Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen).

Zum Fahrzeug reichen für die Beantragung der eVB meist wenige Angaben, insbesondere Marke, Modell, ggf. die HSN/TSN (Hersteller- und Typschlüsselnummer) aus dem Fahrzeugschein oder Kaufvertrag sowie der geplante Zulassungstermin.

Was kostet die elektronische Versicherungsbestätigung?

Für die elektronische Versicherungsbestätigung selbst fallen in der Regel keine gesonderten Kosten an. Die Ausstellung der eVB-Nummer ist Bestandteil des normalen Antrags- und Vertragsprozesses und wird von den Kfz-Versicherern nicht separat berechnet. Du zahlst also keine Gebühr für die eVB, sondern später lediglich den regulären Beitrag für die eigentliche Kfz-Versicherung, sobald der Vertrag zustande kommt und das Fahrzeug zugelassen ist.

Zu beachten ist jedoch, dass mit der Beantragung der eVB bereits eine konkrete Tarifgrundlage geschaffen wird. Der Versicherer kalkuliert den voraussichtlichen Beitrag auf Basis deiner Angaben. Sobald das Fahrzeug zugelassen ist, tritt der Versicherungsschutz zu den vereinbarten Konditionen in Kraft, und ab diesem Zeitpunkt wird der reguläre Versicherungsbeitrag fällig. Die eVB ist also der Einstieg in den Vertrag, bezahlt wird aber erst für den laufenden Versicherungsschutz.

Braucht man bei einem Versicherungswechsel eine eVB?

Bei einem reinen Versicherungswechsel – also wenn du mit demselben bereits zugelassenen Fahrzeug von Versicherer A zu Versicherer B wechselst – benötigst du in der Regel keine neue eVB-Nummer. Das Fahrzeug ist bereits zugelassen, das Kennzeichen bleibt bestehen, und die Zulassungsstelle muss nicht erneut prüfen, ob ein Haftpflichtnachweis vorliegt. Der neue Versicherer meldet den Vertragsbeginn elektronisch, der alte das Vertragsende – der Wechsel erfolgt im Hintergrund zwischen den Gesellschaften und der Zulassungsbehörde, ohne dass du eine eVB aktiv vorlegen musst.

Eine eVB-Nummer wird nur dann wieder relevant, wenn im Zuge des Wechsels ein neuer Zulassungsvorgang ausgelöst wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet war und nun wieder zugelassen werden soll, oder wenn sich das Kennzeichen ändert – etwa bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mit gleichzeitiger Neuordnung der Versicherung. In solchen Konstellationen verlangt die Zulassungsstelle erneut eine elektronische Versicherungsbestätigung, sodass du vor dem Behördengang eine eVB beim neuen Versicherer beantragen musst.

Besteht durch die eVB direkt Versicherungsschutz?

Die eVB-Nummer ist in erster Linie ein Nachweis gegenüber der Zulassungsstelle, dass ein Versicherer bereit ist, für das betreffende Fahrzeug Haftpflichtschutz zu gewähren. Die eVB-Nummer ersetzt jedoch nicht einen tatsächlich abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Konkret bestätigt die eVB die sogenannte Deckungszusage des Versicherers für den Fall, dass das Fahrzeug zugelassen wird. Erst mit der tatsächlichen Zulassung und Zuteilung des Kennzeichens wird aus dieser Zusage ein aktiver Versicherungsvertrag, für den du dann den regulären Versicherungsbeitrag zahlst.

In der Regel beginnt der Versicherungsschutz also nicht bereits mit der Ausgabe der eVB, sondern mit dem im Antrag genannten Versicherungsbeginn bzw. dem Zeitpunkt der Zulassung. Das heißt: Solange das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, besteht meist nur eine theoretische Bereitschaft des Versicherers, Deckung zu gewähren – aber noch kein laufender Versicherungsvertrag im klassischen Sinn.

Welcher Versicherungsschutz besteht mit der eVB-Nummer?

Mit der eVB-Nummer weist du gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass für das Fahrzeug mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgesehen ist. Diese Haftpflicht ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestschutz und deckt Schäden ab, die du mit deinem Fahrzeug Dritten zufügen – also Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Sobald das Fahrzeug zugelassen ist und der Vertrag beginnt, besteht dieser Haftpflichtschutz in dem Umfang, der bei Beantragung der eVB mit dem Versicherer vereinbart wurde (z. B. Höhe der Deckungssumme, etwaige Zusatzbausteine).

Darüber hinaus kann mit der eVB auch ein erweiterter Versicherungsschutz verbunden sein, wenn du neben der Haftpflicht auch Teilkasko oder Vollkasko mitbeantragt hast. In diesem Fall tritt mit Zulassung nicht nur die Haftpflicht, sondern auch der gewählte Kaskoschutz in Kraft – und zwar mit den Konditionen, die zwischen dir und dem Kfz-Versicherer vereinbart wurden (Selbstbeteiligung, eingeschlossene Leistungen, eventuelle Zusatzoptionen).

Darf man mit eVB-Nummer auch ohne Kennzeichen fahren?

Nein, mit einer eVB-Nummer allein darfst du nicht ohne Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die elektronische Versicherungsbestätigung ist lediglich der Nachweis, dass ein Versicherer bereit ist, Haftpflichtschutz zu gewähren, sobald das Fahrzeug zugelassen wird. Sie ersetzt aber weder die Zulassung noch das amtliche Kennzeichen. Solange das Fahrzeug nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet und mit einem gültigen Kennzeichen versehen ist, gilt es als nicht zugelassen – eine Fahrt auf öffentlichen Straßen wäre damit unzulässig.

Für Fahrten vor diesem Zeitpunkt kommen allenfalls Kurzzeitkennzeichen oder spezielle Überführungskennzeichen in Betracht – aber auch diese müssen sichtbar am Fahrzeug angebracht sein und setzen einen Versicherungsschutz voraus.

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